§ 13 Anmeldetag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/13#abs-1 (1) Der Anmeldetag eines Designs ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den Angaben nach § 11 Absatz 2
eingegangen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GeschmMG%202004/13#abs-2 (2) Wird wirksam eine Priorität nach § 14 oder § 15 in Anspruch genommen, tritt bei der Anwendung der §§ 2 bis 6, 12 Absatz 2 Satz 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, § 33 Absatz 2 Nummer 2 und § 41 der Prioritätstag an die Stelle des Anmeldetages.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 13 DesignG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 15.12.2016 – 30 W (pat) 709/13Designbeschwerdeverfahren – "Verschiebung des Anmeldetages" – zu den Anforderungen an den Anmeldetag – Möglichkeit der Einreichung der Design-Darstellungen auf Datenträgern - Rücksendung des mit der Anmeldung eingereichten USB-Sticks, der die Wiedergabe des Designs enthalten soll, an den Anmelder - Inhalt der Anmeldung lässt sich nicht mehr ermitteln – keine Zuerkennung als prioritätsbegründender Anmeldetag – Erfordernis der Prüfung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anmeldetages unter Berücksichtigung der vom Anmelder nachgereichten DVD
- BGH, 29.06.2017 – I ZR 9/16Verletzung eines Designs: Begründung eines Vorbenutzungsrechts; Erforderlichkeit von im Inland getroffenen ernsthaften Anstalten zur Benutzung eines Designs - BettgestellZitiert von 1
- BPatG, 15.09.2011 – 10 W (pat) 701/11Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – "Festlegung des Anmeldetages" – zu den Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags
- OLG Köln, 16.11.2001 – 6 U 65/01Zitiert von 1
- OLG Hamm, 04.10.2001 – 4 U 87/01Zitiert von 1
- OLG Köln, 23.10.1992 – 6 U 65/92
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 – 20 U 140/16
- OLG Zweibrücken, 04.11.2004 – 4 U 149/03
- OLG Düsseldorf, 17.02.2004 – I-20 U 108/03
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 DesignG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.04.2016 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I 558)
BGBl. 2016 I S. 558
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.