Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 545 Revisionsgründe

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/545#abs-1 (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/545#abs-2 (2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

§ 544 § 546