§ 545 Revisionsgründe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/545#abs-1 (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/545#abs-2 (2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.
Wird zitiert von 696 Entscheidungen zu § 545 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 04.07.2013 – V ZB 197/12Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit einer Verletzung ausländischen RechtsZitiert von 33
- OLG Saarbrücken, 13.08.2020 – 4 U 100/19Verbraucherdarlehen: Örtliche Zuständigkeit für Feststellungs- und Rückabwicklungsklagen nach Widerruf eines mit einem Fahrzeugkauf verbundenen Vertrages Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 21.11.2008 – V ZR 35/08Zitiert von 12
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 19.06.2015 – VfGBbg 31/15
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 19.06.2015 – VfGBbg 32/15
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 19.06.2015 – VfGBbg 24/15
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.07.2026 – I ZB 107/25Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Reichweite der Staatenimmunität bei Verträgen über die Beschaffung von Gütern für Streitkräfte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BGH, 07.07.2026 – VIII ZR 329/25
- BGH, 13.05.2026 – IV ZR 68/25Anforderung an Transparenzgebot bei Klausel zu Rückkaufswert in Widerrufsbelehrung betreffend Lebens- und Rentenversicherungsverträge
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 545 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.