§ 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags
Stand: 10.06.2019
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die im Betrieb anwendbaren Tarifverträge sowie rechtskräftige Beschlüsse nach § 99 des Arbeitsgerichtsgesetzes über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 anwendbaren Tarifvertrag im Betrieb bekanntzumachen.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 8 TVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 23.01.2002 – 4 AZR 56/01Tarifliche Ausschlussfrist: Kein Ausschluss der Anwendung durch einen Verstoß des Arbeitgebers gegen die Auslegungspflicht nach § 8 TVG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2024 – 7 Sa 347/22
- BAG, 22.09.2022 – 8 AZR 4/21Schadensersatz - Entschädigung - VertragsstrafeZitiert von 4
- LAG Düsseldorf, 10.04.2018 – 3 Sa 144/17Zitiert von 3
- LAG Baden-Württemberg, 21.06.2007 – 11 Sa 126/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 – 1 Sa 407/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 24.05.2023 – 10 AZR 369/20Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist - Verstoß gegen den Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Tarifauslegung - ErfrischungsgetränkeindustrieZitiert von 39
- ArbG München, 15.03.2023 – 14 BV 314/21Zitiert von 1
- BAG, 14.09.2022 – 4 AZR 26/21Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte ÜberlassungsdauerZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 TVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 4f des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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03.07.2015 Ausfertigung
§ 8 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I 1130)
BGBl. 2015 I S. 1130
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.