Gesetze / Tarifvertragsgesetz

TVG

§ 9 Feststellung der Rechtswirksamkeit

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund99 Entscheidungen

Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, die in Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrags ergangen sind, sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen tarifgebundenen Parteien sowie zwischen diesen und Dritten für die Gerichte und Schiedsgerichte bindend.

§ 8 § 10