Gesetze / Straßenverkehrsgesetz
StVG§ 8 Ausnahmen
Stand: 01.10.2026
Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,
Wird zitiert von 128 Entscheidungen zu § 8 StVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Mitte, 13.01.2023 – 28 C 205/21 V
- OLG Saarbrücken, 21.04.2009 – 4 U 395/08 - 122
- BGH, 12.01.2021 – VI ZR 662/20Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss der Haftung des Kraftfahrzeughalters bei Beschädigung des eigenen Pkw des FahrzeugführersZitiert von 5
- OLG Hamm, 06.05.2025 – 7 U 91/24
- LG Paderborn, 28.03.2025 – 2 O 250/24
- AG Frankfurt am Main, 22.04.2021 – 29 C 2811/20 (44)
Zuletzt entschieden
- AG Köln, 19.05.2026 – 263 C 63/25
- KG, 03.11.2025 – 25 U 95/25
- OLG Frankfurt am Main, 23.07.2025 – 30 U 68/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 StVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.07.2021 Ausfertigung
§ 8 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I 3108)
BGBl. 2021 I S. 3108
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10.07.2020 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I 1653)
BGBl. 2020 I S. 1653
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.