Gesetze / Straßenverkehrsgesetz
StVG§ 8 Ausnahmen
Stand: 31.07.2021
Wird zitiert von 127
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- AG Mitte, 13.01.2023 – 28 C 205/21 V
- OLG Saarbrücken, 21.04.2009 – 4 U 395/08 - 122
- BGH, 12.01.2021 – VI ZR 662/20Haftung bei Kfz-Unfall: Ausschluss der Haftung des Kraftfahrzeughalters bei Beschädigung des eigenen Pkw des FahrzeugführersZitiert von 5
- OLG Hamm, 06.05.2025 – 7 U 91/24
- LG Paderborn, 28.03.2025 – 2 O 250/24
- AG Frankfurt am Main, 22.04.2021 – 29 C 2811/20 (44)
Zuletzt entschieden
- KG, 03.11.2025 – 25 U 95/25
- OLG Frankfurt am Main, 23.07.2025 – 30 U 68/25
- LG Frankfurt am Main, 12.03.2025 – 2-31 O 108/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 StVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Vorschriften des § 7 gelten nicht,
1.
wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann, es sei denn, es handelt sich um ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d Absatz 1 und 2, das sich im autonomen Betrieb befindet,
2.
wenn der Verletzte bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war oder
3.
wenn eine Sache beschädigt worden ist, die durch das Kraftfahrzeug befördert worden ist, es sei denn, dass eine beförderte Person die Sache an sich trägt oder mit sich führt.