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Artikel 1 · BT-Drs. 19/17964 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des StVG)

Zu Artikel 1 (Änderung des StVG)
Artikel 1 enthält die Änderungen der Straßenverkehrshaftung im StVG.

Zu Nummer 1 (Änderung des § 7 StVG)
Die Änderungen zu Nummer 1 betreffen § 7 StVG. Sie sind Folgeänderungen des § 19 des Straßenverkehrsgeset-
zes in der Entwurfsfassung (StVG-E) (Nummer 6), der jetzt zusammengefasst alle Regelungen zur Haftung des
Halters beim Betrieb von Anhängern und Gespannen umfasst. Die bisherige Haftungsregelung für Anhänger des
§ 7 Absatz 1 StVG ist in § 19 Absatz 1 Satz 1 StVG-E aufgenommen. Soweit in § 19 Absatz 1 Satz 1 StVG-E
jetzt formuliert wird „von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden“ statt wie bisher in § 7 Absatz 1 StVG „von
einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden“ dient dies nur der präziseren Beschreibung. Inhaltliche Änderungen
sind damit nicht verbunden. Durch den Verweis im neuen § 19 Absatz 1 Satz 2 StVG-E sind auch die Regelungen
des § 7 Absatz 2 und 3 StVG auf Anhänger anwendbar. Die Anhänger betreffenden Regelungen in § 7 Absatz 1
und Absatz 3 Satz 3 StVG waren deshalb aufzuheben sowie die Begriffe in § 7 Absatz 3 Satz 1 und 2 StVG inso-
weit anzupassen. Eine Änderung der Rechtslage ist damit nicht verbunden.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 8 StVG)
Die Änderungen zu Nummer 2 betreffen § 8 StVG. Sie sind Folgeänderungen des neuen § 19 StVG-E (Num-
mer 6), der jetzt zusammengefasst alle Regelungen zur Haftung des Halters beim Betrieb von Anhängern und
Gespannen umfasst. Die bisherigen Regelungen des § 8 StVG sind in § 19 Absatz 1 StVG-E aufgenommen, und
zwar ausdrücklich in § 19 Absatz 1 Satz 3 StVG-E, der den bisherigen § 8 Nummer 1 StVG aufnimmt, soweit er
Anhänger betrifft, und im Übrigen durch die Verweisung auf die für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften des
§ 8 Nummer 2 und 3 StVG in § 19 Absatz 1 Satz 2 StVG-E. Die Anh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17964, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.271–75.465 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 577965d9e309b0f5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP