§ 5 Maßgebendes Verfahren
Stand: 10.06.2019
Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.
Wird zitiert von 54 Entscheidungen zu § 5 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.01.1988 – 4 StR 647/87
- BGH, 27.04.1989 – 1 StR 632/88Zitiert von 5
- BGH, 14.01.1964 – 1 StR 476/63
- BGH, 29.06.1960 – 2 StR 276/60Zitiert von 1
- BGH, 24.10.2022 – 5 StR 184/22Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung einer VerfahrensrügeZitiert von 8
- BGH, 14.01.2021 – 4 StR 95/20Gefährliche Körperverletzung: Rechtliche Bewertung eines Alternativvorsatzes; Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl nach Verbindung des Strafbefehlsverfahrens zu einem erstinstanzlichen landgerichtlichen VerfahrenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Schleswig, 22.05.2025 – 7 U 5/25Zitiert von 1
- AG Arnsberg, 20.03.2025 – 17 Ls-411 Js 963/23-44/24
- OLG Koblenz, 26.10.2015 – 2 Ws 550/15Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.