Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 3 Begriff des Zusammenhanges

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund151 Entscheidungen

Ein Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beschuldigt werden.

§ 2 § 4