§ 456b (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
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Nach Gewicht
- BVerfG, 27.03.2012 – 2 BvR 2258/09Ausnahmsloser Ausschluss der Anrechnung der Dauer des Vollzugs einer Maßregel der Sicherung und Besserung auf "verfahrensfremde" Freiheitsstrafen - teilweise Unvereinbarkeit des § 67 Abs. 4 StGB mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GZitiert von 78
- BGH, 21.11.1972 – 1 StR 390/72
- BGH, 17.11.1970 – 1 StR 450/70
- BGH, 25.02.1964 – 5 StR 21/64
- BGH, 13.09.1962 – 1 StR 481/62
- BGH, 30.10.1961 – 1 StR 543/61
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.08.1960 – 1 StR 269/60Zitiert von 1
- BGH, 25.08.1959 – 4 StR 277/59Zitiert von 1
- BGH, 09.09.1958 – 5 StR 358/58
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 456b StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 456b StPO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.