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BGH Entscheidung vom 13.09.1962 – 1 StR 481/62

1. Strafsenat

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1 StR_481/62 ;

Im Namen des Volkes

In der Strafsache gegen

= den Hausdiener Paul 8 um . aus DEE , geboren am I 1900 in ii 7 Krs. ud u. zur Zeit in Untersuchungshaft,

wegen had air Kindern

hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 11 . Dezember apa, an der ‚teilgenommen haben;

Bundesrichter Dr. Seibert als Vorsitzender,

"Bundesrichter Dr. Willms - Bundesrichter Fischer u Bundesrichter Mei .

Bundesrichter Dr. Sanders . als beisitzende Richter,

Oborstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof > rl al8. Vertreter der ‚Bundesanveltschaft,

Fustinangontenlten ‚als Urkunäsbeanter | der Geschäftsstelle,

. für Recht erkannt: . we ö Die Revision des Angeklagten ı gegen das Urteil “des Lanägeri. chts Freiburg i.Br. vom 13. September 1962 E

wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Von Rechts wegen

Zeilen der Hauptverhandlung nicht habe folgen können. Dio n ‚Angeklagte nur. einmal in der Hauptverhandlung erklärt, oder Vorhelt wiederholt. Im übrigen war dem Mienonspiel

dem bei den Akten befindlichen ärztlichen. Gutachten vom

a“

Gründe§

Das Landgericht hat den wiederholt einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen Unzucht mit Kindern in drei Fällen als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher zur Gesamtstrafe von drei Jahren Zuchthaus. verurteilt und seine Un-

. terbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet. „Die Revision des. Angeklagten rügt die Verletzung förmlichen „und sachlichen Rechte; sie bleibt erfolglos. .

te - Yatahtmeboschent

BR . Die Revision sieht einen Verfahrensmangel im Sinne des’ 8 338 Nr. 5 StPO darin, daß dem schwerhörigen Ange- | klagten entgegen § 186 GVG kein Dolmetscher beigegeben wor-

den sei, und daß der Angeklagte infolgedessen wesentlichen.

Rüge entbehrt der sachlichen Grundlage. Nach den dienstlichen Erklärungen der beiden beisitzenden Richter hat der

da er etwas - - möglicherweise sine ‚Frage: oder einen Vorhalt - . nicht recht verstanden habe.. Daraufhin wurden Frage u.

und den Antworten des Angeklagten zu entnehmen, daB er der Verhandlung mit Verständnis folgen konnte und folgte. Nach |

2. Juli 1962 ist das Gehör des Angeklagten nur "bei Flü- ' stersprache beiderseits 'geringgradig eingeschränk ", Im übrigen wäre es Pflicht des Verteidigera gevesen, das Gericht darauf aufmerksam zu machen, wenn der Angeklagte

eines Dolmetschers bedurfte. Daß der Verteidiger einen

solchen Hinweis nicht gab, spricht also gleichfalls dafür, daß er einen Fall des N 186 eve nicht als gegebenansah.

u 2. Die, Sachrlige ist ebenfalls unbegründet. Im Falle : des Mädchens Susanne 12 der Angeklagte dem |

11jährigen Kind einen: Kuß auf die Wange. und fuhr sodann mit einer Hand die. Oberschenkel des Kindes hinauf, um an ‚dessen Geschlechtsteil ZU greifen. 'Der 12jährigen Renate

. Su faßte er mit ‘der Hand über der Kleidung an ‘die

. linke Brust und manipulierte: einige Zeit daran herum. In beiden Fällen kann nicht gesagt werden, daß es sich nur um .. "Zlüchtige Berührungen" handelte; die. sioh in "loch ver-

' hältnismäßig harmlosen Grenzbezirken unzüchtigen Verhal-

“ tens bewegten". In ersten Fall wollte der Angeklagte an

den Geschlechtsteil herankonmen, im zweiten Fall waren seine Hendgreiflichkeiten von einiger. Dauer (o. S. 7; 5 va). Für das Landgericht bestand unter diesen Umständen auch

für diese beiden Fälle kein Anlaß zur besonderen Erörterung ‚der Frage, ob statt. ‚eines Verbrechens gegen 8 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB möglicherweise nur eine tätliche Beleidigung

in Botracht komme. Die Berufung der Revision auf das Urteil BGH.4 StR 56/53 vom 13. Mai 1955 mar 1956, 120° u

Nee 27) seht deshalb RE er

Eu Im übrigen enthält das Vorbringen nur unbeachtliche Angriffe, auf die. für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des’ Tätrichters. Auch die auf dic allgemeine

Sachrüge hin gebotene umfassende Prüfung hat keinen recht-

" lichen Mangel des angefochtenen Urteils erkennen lassen.

. «

Die Revision war deshalb zu verwerfen. Auf die Möglichkeit... des § 456 b Satz 2 StPO wird hingewiesen.

Seitert 00 Willis... Fischer