§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
Stand: 10.06.2019
Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
Stand: 10.06.2019
Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.