Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund10 Entscheidungen

Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

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