Gesetze / Strafprozeßordnung

StPO

§ 366 Inhalt und Form des Antrags

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund36 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/366#abs-1 (1) In dem Antrag müssen der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Beweismittel angegeben werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/366#abs-2 (2) Von dem Angeklagten und den in § 361 Abs. 2 bezeichneten Personen kann der Antrag nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden.

§ 365 § 367