§ 366 Inhalt und Form des Antrags
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 36
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Nach Gewicht
- KG, 12.07.2021 – 5 Ws 112/20, 5 Ws 112/20 - 121 AR 124/20Zitiert von 1
- BVerfG, 26.02.2002 – 2 BvR 175/97Zitiert von 1
- BGH, 09.06.2026 – StB 35/26
- OLG Köln, 25.03.2026 – 3 Ws 66/25Zitiert von 2
- OLG Hamm, 02.07.2025 – 1 Ws 171/25
- VG Köln, 13.06.2025 – 36 K 4399/25.T
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.07.2026 – StB 35/26
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 19.09.2024 – Vf. 62-VI-23
- OVG NRW, 09.07.2024 – 36 E 225/24.TZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 366 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/366#abs-1 (1) In dem Antrag müssen der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Beweismittel angegeben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/366#abs-2 (2) Von dem Angeklagten und den in § 361 Abs. 2 bezeichneten Personen kann der Antrag nur mittels einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden.