§ 358 Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/358#abs-1 (1) Das Gericht, an das die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung verwiesen ist, hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung des Urteils zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/358#abs-2 (2) Das angefochtene Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat. Wird die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgehoben, hindert diese Vorschrift nicht, an Stelle der Unterbringung eine Strafe zu verhängen. Satz 1 steht auch nicht der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt entgegen.
Wird zitiert von 2.021 Entscheidungen zu § 358 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Köln, 19.06.2020 – 322 Ns 17/20
- OLG Düsseldorf, 18.06.2002 – 4 Ws 222/02Zitiert von 4
- BGH, 17.01.1953 – 4 StR 90/53
- LG Kaiserslautern, 20.09.2017 – 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3)
- BGH, 10.01.2013 – 1 StR 297/12Anhörungsrüge im Strafverfahren: Mangelnde Kenntnisnahme von ParteivortragZitiert von 2
- BGH, 19.12.2012 – 4 StR 494/12Jugendstrafverfahren: Schuldunfähigkeit wegen diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Verhängung von Jugendstrafe an Stelle der aufgehobenen UnterbringungsanordnungZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.08.2026 – 7 StR 29/26Versuchter Mord durch Unterlassen: Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.07.2026 – 7 StR 11/26Geiselnahme: Anforderungen an den funktionalen Zusammenhang zwischen der Drohung während einer Bemächtigungslage und der abgenötigten Handlung (§ 239b StGB) Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.07.2026 – 3 StR 202/25Geldwäsche: Keine Eignung von bloßen Tatmitteln oder Tatobjekten als Bezugsobjekt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 358 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.