§ 357 Revisionserstreckung auf Mitverurteilte
Stand: 10.06.2019
Erfolgt zugunsten eines Angeklagten die Aufhebung des Urteils wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Strafgesetzes und erstreckt sich das Urteil, soweit es aufgehoben wird, noch auf andere Angeklagte, die nicht Revision eingelegt haben, so ist zu erkennen, als ob sie gleichfalls Revision eingelegt hätten. § 47 Abs. 3 gilt entsprechend.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.05.2006 – 1 StR 57/06Zitiert von 4
- BGH, 16.09.1971 – 1 StR 284/71Zitiert von 9
- BGH, 25.01.1959 – 4 StR 428/58Zitiert von 16
- BGH, 13.03.2024 – 2 StR 30/22Zitiert von 4
- BGH, 13.10.2009 – 5 ARs 57/09Zitiert von 1
- BGH, 08.01.1954 – 5 StR 415/53Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.08.2026 – 5 StR 357/26Betäubungsmittelstrafrecht: Kein Abstellen auf die vorrätig gehaltene Gesamtmenge beim Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch den Auslieferungsfahrer eines Koks-Taxis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 14.07.2026 – 5 StR 178/26
- BGH, 30.06.2026 – 4 StR 148/26
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