§ 314 Form und Frist
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/314#abs-1 (1) Die Berufung muß bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/314#abs-2 (2) Hat die Verkündung des Urteils nicht in Anwesenheit des Angeklagten stattgefunden, so beginnt für diesen die Frist mit der Zustellung, sofern nicht in den Fällen der §§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 428 Absatz 1 Satz 1 die Verkündung in Anwesenheit des Verteidigers mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht stattgefunden hat.
Wird zitiert von 75 Entscheidungen zu § 314 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.03.1981 – 1 StR 206/80Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 – 1 Ws 218/12Zitiert von 2
- LG Münster, 11.10.2004 – 15 Ns 622 Js 467/04 (22/04)
- BGH, 29.04.1960 – 1 StR 114/60Zitiert von 1
- OLG München, 02.02.2026 – 5 Ws 38/26
- OLG Celle, 11.02.2025 – 2 Ws 334/24
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 3 ORs 29/26Strafverfahren: Unvollständige Feststellungen zur vollendeten Wegnahme beim Diebstahl von Kleidungsstücken im Selbstbedienungsladen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 15.06.2026 – 206 StRR 143/26 eStrafprozessrecht: Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Erklärung des Übergangs von der Berufung zur Sprungrevision Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Saarbrücken, 08.12.2025 – 13 NBs 35/25, 13 NBs 8 Js 1888/23 (35/25)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 314 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.