§ 313 Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 60
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 29.02.2024 – 4 Ws 7/24, 4 Ws 7/24 - 161 AR 6/24
- OLG Stuttgart, 09.03.2009 – 6 Ws 7/09
- KG, 16.01.2017 – 5 Ws 2/17 - 161 AR 197/16
- OLG Köln, 31.07.1995 – 2 Ws 320/95
- OLG Hamm, 02.02.2006 – 2 Ws 7/06Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 26.10.2017 – 2 Ws 308/17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.04.2026 – 2 WD 45.25
- BVerwG, 10.12.2025 – 2 WD 36.25Zurückweisung einer offensichtlich unbegründeten Berufung; Trennungsgeld- und Reisekostenbetrug mit hohem SchadenZitiert von 3
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 12.05.2023 – 48/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 313 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/313#abs-1 (1) Ist der Angeklagte zu einer Geldstrafe von nicht mehr als fünfzehn Tagessätzen verurteilt worden, beträgt im Falle einer Verwarnung die vorbehaltene Strafe nicht mehr als fünfzehn Tagessätze oder ist eine Verurteilung zu einer Geldbuße erfolgt, so ist die Berufung nur zulässig, wenn sie angenommen wird. Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/313#abs-2 (2) Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Andernfalls wird die Berufung als unzulässig verworfen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/313#abs-3 (3) Die Berufung gegen ein auf Geldbuße, Freispruch oder Einstellung wegen einer Ordnungswidrigkeit lautendes Urteil ist stets anzunehmen, wenn die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zulässig oder nach § 80 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zuzulassen wäre. Im übrigen findet Absatz 2 Anwendung.