§ 319 Verspätete Einlegung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- KG, 02.01.2012 – 4 Ws 126/12, 4 Ws 126/12 - 141 AR 604/12
- OLG Koblenz, 07.12.2010 – 1 Ws 563/10, 1 Ws 564/10Zitiert von 1
- OLG Saarbrücken, 12.01.2022 – 4 Ws 235/21
- OLG Frankfurt am Main, 26.10.2010 – 3 Ws 538/10Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 15.11.2024 – 4 Ws 202/24
- Anwaltsgerichtshof Hessen, 23.07.2024 – 1 AGH 7/23
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 13.08.2025 – 1 ORs 42/25
- KG, 04.01.2024 – 3 ORs 87/23, 3 ORs 87/23 - 161 Ss 194/23
- AG Köln, 15.03.2022 – 582 Ls 6/22185 Js 756/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 319 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/319#abs-1 (1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/319#abs-2 (2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Berufungsgerichts antragen. In diesem Falle sind die Akten an das Berufungsgericht einzusenden; die Vollstreckung des Urteils wird jedoch hierdurch nicht gehemmt. Die Vorschrift des § 35a gilt entsprechend.