§ 317 Berufungsbegründung
Stand: 10.06.2019
Die Berufung kann binnen einer weiteren Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung bei dem Gericht des ersten Rechtszuges zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in einer Beschwerdeschrift gerechtfertigt werden.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 317 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Zweibrücken, 27.02.2009 – 1 Ws 26/09
- OLG Karlsruhe, 09.03.2005 – 3 Ws 70/05
- OLG Stuttgart, 26.10.2010 – 2 Ss 618/10Zitiert von 3
- OLG Hamm, 12.02.2008 – 3 Ws 41/08Zitiert von 2
- OLG Hamm, 29.07.2021 – 4 Ws 69/21
- OLG Stuttgart, 22.02.2021 – 2 Ws 246/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 20.06.2025 – 2 WD 18.25Unzulässige Berufung zu Protokoll der Geschäftsstelle des TruppendienstgerichtsZitiert von 1
- OLG Braunschweig, 19.01.2023 – 1 Ws 309/22
- LG Aachen, 23.11.2020 – 60 Qs 55/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 317 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.