§ 346 Verspätete oder formwidrige Einlegung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/346#abs-1 (1) Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig zu verwerfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/346#abs-2 (2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Revisionsgerichts antragen. In diesem Falle sind die Akten an das Revisionsgericht einzusenden; die Vollstreckung des Urteils wird jedoch hierdurch nicht gehemmt. Die Vorschrift des § 35a gilt entsprechend.
Wird zitiert von 752 Entscheidungen zu § 346 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 30.01.2018 – (5) 121 Ss 9/18 (5/18) 5 Ws 3/18, (5) 121 Ss 9/18 (5/18), 5 Ws 3/18, (5) 121 Ss 9/18 (5/18) 5 Ws 3/1Zitiert von 1
- BGH, 31.08.2017 – 4 StR 294/17Wiedereinsetzung in Strafsachen: Wiedereinsetzung eines psychisch Kranken in die Frist für die Beantragung einer Entscheidung des Revisionsgerichts nach verspäteter und formwidriger RechtsmitteleinlegungZitiert von 1
- BGH, 09.11.1960 – 4 StR 407/60Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 01.04.2020 – (1) 53 Ss 39/20 (26/20)
- BGH, 11.10.2023 – 4 StR 226/23Strafverfahren: Zuständigkeit für die Prüfung der Wirksamkeit einer RevisionsrücknahmeZitiert von 2
- OLG Köln, 29.09.2017 – 1 RVs 179/17
Zuletzt entschieden
- BGH, 08.07.2026 – 6 StR 240/26
- BGH, 17.06.2026 – 5 StR 269/26
- BGH, 10.06.2026 – 5 StR 155/26Pflichtverteidigerwechsel: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen offenkundigen Versagens der Verteidigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 346 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.