§ 257 Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/257#abs-1 (1) Nach der Vernehmung eines jeden Mitangeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung soll der Angeklagte befragt werden, ob er dazu etwas zu erklären habe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/257#abs-2 (2) Auf Verlangen ist auch dem Staatsanwalt und dem Verteidiger nach der Vernehmung des Angeklagten und nach jeder einzelnen Beweiserhebung Gelegenheit zu geben, sich dazu zu erklären.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/257#abs-3 (3) Die Erklärungen dürfen den Schlußvortrag nicht vorwegnehmen.
Wird zitiert von 213 Entscheidungen zu § 257 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 06.10.2016 – 2 StR 46/15Strafverfahren: Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung zur Sicherstellung von Sachbeweisen; Zulässigkeit der staatsanwaltlichen Prüfung von Gefahr im Verzug nach Ablehnung des Erlasses eines Durchsuchungsbeschlusses durch den Ermittlungsrichter; Berücksichtigung eines möglichen hypothetisch rechtmäßigen ErmittlungsverlaufsZitiert von 19
- BGH, 09.10.2024 – 5 StR 433/24Verzicht auf Herausgabe von sichergestelltem Bargeld als „Verständigung“Zitiert von 2
- BGH, 03.07.2024 – 4 StR 64/24Strafverfahren: Zulässigkeit der Rüge der Verletzung von ErörterungsrechtenZitiert von 1
- BGH, 15.05.2018 – 1 StR 651/17Einziehung von Wertersatz auch bei begangener Straftat vor Reform der VermögensabschöpfungZitiert von 48
- OLG Frankfurt am Main, 26.08.2010 – 3 Ss 147/10Zitiert von 1
- OLG Hamm, 22.12.2009 – 3 Ss 497/09Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2026 – 5 StR 205/26Strafverfahren: Keine Hinweispflicht gemäß § 265 Abs. 1 und 2 Nr. 3 StPO bei bloßen Abweichungen der Urteilsfeststellungen von der Anklageschrift bezüglich Indiztatsachen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.03.2026 – 6 StR 359/25Versagung der Anrechnung von Untersuchungshaft: Rechtfertigung bei böswilliger Verschleppung des Verfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.07.2025 – 3 StR 220/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 257 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.