§ 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/256#abs-1 (1) Verlesen werden können
1.
die ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen
a)
öffentlicher Behörden,
b)
der Sachverständigen, die für die Erstellung von Gutachten der betreffenden Art allgemein vereidigt sind, sowie
c)
der Ärzte eines gerichtsärztlichen Dienstes mit Ausschluss von Leumundszeugnissen,
2.
unabhängig vom Tatvorwurf ärztliche Atteste über Körperverletzungen,
3.
ärztliche Berichte zur Entnahme von Blutproben,
4.
Gutachten über die Auswertung eines Fahrtschreibers, die Bestimmung der Blutgruppe oder des Blutalkoholgehalts einschließlich seiner Rückrechnung,
5.
Protokolle sowie in einer Urkunde enthaltene Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen, soweit diese nicht eine Vernehmung zum Gegenstand haben und
6.
Übertragungsnachweise und Vermerke nach § 32e Absatz 3.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/256#abs-2 (2) Ist das Gutachten einer kollegialen Fachbehörde eingeholt worden, so kann das Gericht die Behörde ersuchen, eines ihrer Mitglieder mit der Vertretung des Gutachtens in der Hauptverhandlung zu beauftragen und dem Gericht zu bezeichnen.
Wird zitiert von 289 Entscheidungen zu § 256 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bielefeld, 15.06.2023 – 20 KLs 29/22
- LG Berlin, 19.02.2014 – (533) 254 Js 33/13 KLs (33/13), 533 KLs 33/13, 533 - 33/13
- LG Dortmund, 21.10.2022 – 32 KLs 8/20
- BGH, 08.03.2016 – 3 StR 484/15Strafverfahren: Verlesung polizeilicher Observationsberichte in der HauptverhandlungZitiert von 5
- BGH, 20.03.2024 – 3 StR 454/22Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung und Verwertung von durch Organe oder Einrichtungen der Vereinten Nationen zu Beweiszwecken für behördliche oder gerichtliche Verfahren verfassten Berichten; Begrenzung der allgemeinen Funktionsträgerimmunität bei völkerrechtlichen VerbrechenZitiert von 5
- BGH, 04.04.2023 – 3 StR 68/22Beweisaufnahme im Strafverfahren: Erkennbarkeit des Urhebers bei der Verlesung von Urkunden in der HauptverhandlungZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.08.2026 – 1 StR 149/26Strafverfahren: Änderung des Schuldspruchs bei Verfolgungsverjährung einer von mehreren tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Braunschweig, 25.03.2026 – 1 ORbs 122/26
- BGH, 23.03.2026 – 4 StR 457/25
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