§ 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/115#abs-1 (1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/115#abs-2 (2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, über den Gegenstand der Beschuldigung zu vernehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/115#abs-3 (3) Bei der Vernehmung ist der Beschuldigte auf die ihn belastenden Umstände und sein Recht hinzuweisen, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, die Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die Tatsachen geltend zu machen, die zu seinen Gunsten sprechen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/115#abs-4 (4) Wird die Haft aufrechterhalten, so ist der Beschuldigte über das Recht der Beschwerde und die anderen Rechtsbehelfe (§ 117 Abs. 1, 2, § 118 Abs. 1, 2, § 119 Abs. 5, § 119a Abs. 1) zu belehren. § 304 Abs. 4 und 5 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 101 Entscheidungen zu § 115 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 26.09.2024 – 2 Ws 257/24
- OLG Köln, 24.01.2024 – 3 Ws 50/23Zitiert von 3
- OLG Thüringen, 28.09.2020 – 1 Ws 290/20Zitiert von 2
- OLG Hamm, 21.04.1998 – 2 BL 62/98Zitiert von 1
- BVerfG, 20.09.2001 – 2 BvR 1144/01Zitiert von 11
- BGH, 20.10.2014 – 5 StR 176/14Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts: Notwendige Verteidigung des aufgrund eines Haftbefehls ergriffenen Beschuldigten vor seiner verantwortlichen VernehmungZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- OLG Celle, 16.03.2026 – 1 Ws 24/26
- OLG Celle, 13.02.2026 – 1 Ws 21/26
- LG Stade, 29.10.2025 – 202 Qs 31/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 115 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.