§ 9 Ort der Tat
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 223
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Nach Gewicht
- BVerfG, 15.05.1995 – 2 BvL 19/91Strafbarkeit früherer Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit und des militärischen Nachrichtendienstes der ehemaligen DDR wegen der gegen die Bundesrepublik oder deren NATO-Partner gerichteten SpionagetätigkeitZitiert von 37
- BVerwG, 24.02.2010 – 6 A 6/08 · Vorlage zur VorabentscheidungZitiert von 5
- BVerwG, 24.02.2010 – 6 A 7/08Vorlage zur Vorabentscheidung; Vereinsverbot; kurdischer Fernsehsender; Ausstrahlung per SatellitZitiert von 23
- BGH, 12.12.2000 – 1 StR 184/00Volksverhetzung im Internet: Voraussetzungen eines inländischen Erfolgsortes bei Speicherung volksverhetzender Äußerungen auf einem ausländischen Server KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- OLG Hamm, 01.09.2005 – 2 Ss 66/05Zitiert von 1
- BGH, 24.11.2022 – 3 StR 64/22Strafverfahren: Vorliegen einer InlandstatZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- OLG Köln, 24.04.2026 – 19 U 134/25Zitiert von 1
- OLG München, 16.04.2026 – 14 U 2842/25 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/9#abs-1 (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/9#abs-2 (2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.