§ 3 Geltung für Inlandstaten
Stand: 10.06.2019
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Wird zitiert von 484 Entscheidungen zu § 3 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 07.01.2026 – AK 115/25Fortdauer der Untersuchungshaft in einem Ermittlungsverfahren wegen mitgliedschaftliche Beteiligung an der Vereinigung „Huthi-Bewegung“ beziehungsweise „Ansar Allah“ im Jemen
- BGH, 24.11.2022 – 3 StR 64/22Strafverfahren: Vorliegen einer InlandstatZitiert von 3
- BGH, 15.12.2009 – StB 52/09
- BVerfG, 15.05.1995 – 2 BvL 19/91Strafbarkeit früherer Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit und des militärischen Nachrichtendienstes der ehemaligen DDR wegen der gegen die Bundesrepublik oder deren NATO-Partner gerichteten SpionagetätigkeitZitiert von 38
- BGH, 26.07.1967 – 4 StR 38/67Zitiert von 2
- BGH, 20.06.1958 – 2 StR 451/58
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.09.2026 – StB 51/26Durchsuchungsanordnung: Umdeutung einer prozessual überholten Beschwerde in einen Feststellungsantrag; Voraussetzungen des Anfangsverdachts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.06.2026 – 2 OAus 256-260/25
- BGH, 27.05.2026 – 6 StR 56/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.