§ 91a Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 91a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 24.02.2010 – 6 A 7.08Zitiert von 27
- BVerwG, 24.02.2010 – 6 A 7/08Vorlage zur Vorabentscheidung; Vereinsverbot; kurdischer Fernsehsender; Ausstrahlung per Satellit
- BVerwG, 24.02.2010 – 6 A 6.08Zitiert von 9
- BVerwG, 24.02.2010 – 6 A 6/08 · Vorlage zur Vorabentscheidung
- BGH, 15.12.2009 – StB 52/09
- BGH, 10.12.2025 – StB 60/25Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an Sprengstoffanschlägen auf Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.