§ 78 Verjährungsfrist
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/78#abs-1 (1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Absatz 2 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/78#abs-2 (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/78#abs-3 (3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/78#abs-4 (4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
Wird zitiert von 783 Entscheidungen zu § 78 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 10.02.2021 – 2 BvL 8/19 · VermögensabschöpfungZitiert von 63
- BGH, 07.03.2019 – 3 StR 192/18Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Lichte der grundrechtlichen Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für Taten vor dem 1. Juli 2017 mit Eintritt der StrafverfolgungsverjährungZitiert von 19
- BGH, 18.03.2024 – 5 StR 12/23Neubeginn der Verjährung bei Wiederaufnahme des VerfahrensZitiert von 1
- BGH, 23.04.2024 – 5 StR 83/24Verjährung bei Taten des Handeltreibens mit Cannabis nach Inkrafttreten des KCanG; Einziehungsentscheidung nach Teileinstellung wegen VerfolgungsverjährungZitiert von 3
- BGH, 05.04.1955 – 1 StR 355/54Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 – 11 S 1306/23Ausweisung eines wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau verurteilten Ausländers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.08.2026 – 1 StR 149/26Strafverfahren: Änderung des Schuldspruchs bei Verfolgungsverjährung einer von mehreren tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.08.2026 – 1 StR 149/26Strafverfahren: Änderung des Schuldspruchs bei Verfolgungsverjährung einer von mehreren tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 18.08.2026 – 1 StR 149/26Strafverfahren: Änderung des Schuldspruchs bei Verfolgungsverjährung einer von mehreren tateinheitlich begangenen Gesetzesverletzungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 78 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.