§ 77e Ermächtigung und Strafverlangen
Stand: 10.06.2019
Ist eine Tat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar, so gelten die §§ 77 und 77d entsprechend.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 77e StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 17.12.2014 – StB 10/14Durchsuchungsanordnung im Ermittlungsverfahren: Anfangsverdacht für ein Sichbereiterklären des Beschuldigten zur Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung
- BGH, 14.04.2010 – StB 5/10Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Zusammenschluss von Mitgliedern im Inland
- LG Köln, 30.01.2017 – 101 KLs 13/15Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.