§ 211 Mord
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/211#abs-1 (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/211#abs-2 (2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wird zitiert von 1.603 Entscheidungen zu § 211 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 21.06.1977 – 1 BvL 14/76Strafrecht: Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit dem Grundgesetz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- BVerfG, 03.06.1992 – 2 BvR 1041/88, 2 BvR 78/89Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer wegen Mordes verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur BewährungZitiert von 104
- LG Paderborn, 05.10.2018 – 1 Ks 53/16
- LG Heilbronn, 22.04.2024 – 2 KLs 35 Js 5260/23
- BGH, 09.11.1951 – 2 StR 296/51Zitiert von 1
- BVerfG, 07.10.2008 – 2 BvR 578/07Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.09.2026 – AK 47/26Untersuchungshaft: Fortdauer über neun Monate hinaus bei Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 15.09.2026 – StB 53/26Haftbeschwerde nach erstinstanzlicher Verurteilung: Umfang der Nachprüfung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 09.09.2026 – AK 46/26Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 211 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.