§ 338 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 338 StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 338 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 09.02.2023 – 5 K 755/18.A
- BGH, 29.04.2015 – 1 StR 235/14Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; unlautere Bevorzugung im Wettbewerb; Begriff der Vorteilserlangung; Ausmaß des Vorteils bei einem besonders schweren FallZitiert von 23
- BGH, 03.11.2005 – 3 StR 183/05Zitiert von 3
- BGH, 19.02.1986 – 2 StR 602/85
- BGH, 25.10.1971 – 2 StR 238/71Zitiert von 6
- BGH, 30.01.1957 – 2 StR 120/56Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt am Main, 16.08.2022 – 3 K 469/21.F.A
- VG Frankfurt am Main, 05.03.2020 – 3 K 2341/19.F.AZitiert von 9
- VG Braunschweig, 24.07.2002 – 8 A 98/02Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 338 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 338 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 338 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2025)
BGBl. 2015 I S. 2025
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.