§ 338 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
- VG Cottbus, 09.02.2023 – 5 K 755/18.A
- BGH, 29.04.2015 – 1 StR 235/14Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; unlautere Bevorzugung im Wettbewerb; Begriff der Vorteilserlangung; Ausmaß des Vorteils bei einem besonders schweren FallZitiert von 22
- BGH, 03.11.2005 – 3 StR 183/05Zitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 16.08.2022 – 3 K 469/21.F.A
- VG Frankfurt am Main, 05.03.2020 – 3 K 2341/19.F.AZitiert von 9
- VG Braunschweig, 24.07.2002 – 8 A 98/02Zitiert von 3
6 Entscheidungen zu § 338 StGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 338 StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.