§ 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert
Stand: 10.06.2019
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.
Stand: 10.06.2019
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.