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Artikel 1 · BT-Drs. 18/4350 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Einfügung von § 335a StGB sowie zur Änderung der
§§ 302 und 338 StGB.
Zu Nummer 2 (§ 5)
Der Gesetzentwurf schlägt eine Ergänzung des § 5 StGB um korruptionsbezogene Auslandstaten vor. In § 5 StGB
wird eine neue Nummer 15 eingefügt, wodurch im Wesentlichen bestimmte, bislang in Nebengesetzen befindliche
Gerichtsstandsklauseln in das StGB überführt und die Vorgaben aus Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b des Euro-
parat-Übereinkommens, auch in Verbindung mit Artikel 8 des Europarat-Protokolls, zu Vorteilsgewährungen an
Amtsträger und zu Korruptionstaten von und gegenüber Schiedsrichtern umgesetzt werden. Durch eine Auswei-
tung des bisherigen § 5 Nummer 14a StGB im Rahmen einer neuen Nummer 16 wird zudem die Vorgabe in
Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b des Europarat-Übereinkommens zu Korruptionstaten von und gegenüber Mit-
gliedern einer innerstaatlichen öffentlich-rechtlichen Vertretungskörperschaft umgesetzt.
1. § 5 Nummer 15 StGB soll Auslandstaten nach den §§ 331 bis 337 StGB erfassen. Diese Taten sollen unter
     den folgenden Voraussetzungen, unabhängig vom Recht des Tatorts, dem deutschen Strafrecht unterliegen:
     a) Der Täter ist zum Tatzeitpunkt Deutscher (Buchstabe a). Dies entspricht Artikel 2 § 2 Nummer 1 EU-
          BestG und Artikel 2 § 3 Nummer 1 IntBestG. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs des deutschen
          Strafrechts hat im Wesentlichen Bedeutung für die (aktive) Bestechung (§§ 334, 335 StGB) von Euro-
          päischen Amtsträgern sowie von nach § 335a Absatz 1 StGB den (deutschen) Richtern und Amtsträgern
          gleichgestellten Richtern, Bediensteten und Soldaten ausländischer Staaten und internationaler Organi-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 54.207 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4350, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.608–97.815 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6c1733cf3f7d20ed….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP