§ 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten
Stand: 10.06.2019
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.
Stand: 10.06.2019
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.