nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 29 StGB — Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten

Strafgesetzbuch

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.