§ 252 Räuberischer Diebstahl
Stand: 10.06.2019
Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
Wird zitiert von 208 Entscheidungen zu § 252 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Kassel, 13.10.2023 – 3670 Js 31095/21 - 9 KLS
- BGH, 27.02.1975 – 4 StR 310/74Zitiert von 3
- BGH, 26.06.1952 – 5 StR 517/52Zitiert von 2
- BGH, 08.06.1956 – 2 StR 206/56Zitiert von 3
- BGH, 01.06.1954 – 2 StR 340/53
- LG Wuppertal, 25.08.2017 – 24 KLs 326 Js 1365/17 - 8/17 -
Zuletzt entschieden
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