§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
Stand: 10.06.2019
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Wird zitiert von 236 Entscheidungen zu § 178 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.06.1982 – 2 StR 669/81Zitiert von 3
- BGH, 19.03.1975 – 2 StR 53/75Zitiert von 25
- BGH, 21.09.1965 – 1 StR 269/65Zitiert von 4
- BGH, 05.07.1955 – 2 StR 157/55
- OLG Hamm, 31.10.1996 – III-2 Ws 364/96
- BGH, 11.12.1973 – 1 StR 530/73Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt (Oder), 13.03.2025 – 22 Ks 4/24
- BGH, 01.10.2024 – 3 StR 324/24Lebenslange Freiheitsstrafe bei Raub mit Todesfolge
- BGH, 20.02.2024 – 3 StR 499/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 178 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.11.2016 Ausfertigung
§ 178 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I 2460)
BGBl. 2016 I S. 2460
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