§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/182#abs-1 (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/182#abs-2 (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/182#abs-3 (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/182#abs-4 (4) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/182#abs-5 (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/182#abs-6 (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Wird zitiert von 143 Entscheidungen zu § 182 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 15.09.2023 – M 30 E 23.2896
- LG Essen, 24.03.2021 – 65 KLs-12 Js 3051/20-44/20
- BGH, 21.09.2000 – 3 StR 323/00Zitiert von 3
- LG Bochum, 02.09.2021 – 8 KLs 5/20Zitiert von 1
- BGH, 22.12.2000 – 3 StR 323/00
- BGH, 23.11.2000 – 1 StR 430/00
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.06.2026 – 1 StR 178/26
- BGH, 17.12.2025 – 4 StR 544/25Anforderungen an Entgeltvereinbarungen beim sexuellen Missbrauch Jugendlicher im familiären Abhängigkeitsverhältnis
- OLG Stuttgart, 07.10.2025 – 4 ORs 25 SRs 363/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 182 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
21.01.2015 Ausfertigung
§ 182 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
-
31.10.2008 Ausfertigung
§ 182 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2149)
BGBl. 2008 I S. 2149
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.