Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 90 Berufsgerichtliche Maßnahmen

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/90?asof=2022-08-01#abs-1 (1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte

1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
4.
Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren,
5.
Ausschließung aus dem Beruf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/90?asof=2022-08-01#abs-2 (2) Berufsgerichtliche Maßnahmen bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften sind

1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro,
4.
Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren,
5.
Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/90?asof=2022-08-01#abs-3 (3) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

§ 88 § 89