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Artikel 4 · BT-Drs. 19/27670 · S. 268

Zu Artikel 4 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Steuerberatungsgesetzes)
Die im Folgenden dargestellten Änderungen des Steuerberatungsgesetzes beruhen insbesondere auf der Neureg-
lung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften. Bislang ist Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie
Steuerbevollmächtigten eine berufliche Zusammenarbeit mit Angehörigen freier Berufe im Sinne des § 1 Absatz 2
des Partnerschaftsgesellschaftsrechts nur gestattet, wenn sich diese nicht auf gemeinsame Aufträge bezieht. Diese
einengende Regelung wird auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben
(BVerfG, Beschluss vom 12.1.2016 – 1 BvL 6/13, NJW 2016, S. 700). Der Dritte Unterabschnitt des Zweiten
Teils des Steuerberatungsgesetzes wird vollständig neu gefasst. Die bestehenden Regelungen für Steuerberatungs-
gesellschaften gehen in den neuen Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften auf, die eine weitergehende
interprofessionelle Zusammenarbeit ermöglichen. Die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes entsprechen in-
soweit im Wesentlichen den Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung.
In Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird
künftig der partielle Zugang zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen geregelt. Zudem
werden die bislang in der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmäch-
tigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) enthaltenen Regelungen zum Berufsregister in das Steuerbera-
tungsgesetz überführt.

Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht des Steuerberatungsgesetzes wird aufgrund der geänderten Überschriften der Vorschrifte

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 142.924 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.031.591–1.174.515 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP