Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
Stand: 01.08.2021
Wird zitiert von 4
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- BFH, 07.03.1995 – VII R 4/94Zitiert von 1
- BGH, 16.05.2000 – StbSt (R) 2/00
- BFH, 27.06.1994 – VII R 110/93Zitiert von 7
- VG Halle, 01.07.2022 – 3 A 125/19Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.