Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens
Stand: 01.08.2021
Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 40a StBerG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 28.10.1997 – VII R 18/97
- BFH, 11.11.1997 – VII R 66/97Zitiert von 10
- BFH, 07.03.1996 – VII R 61/95, VII R 62/95
- BFH, 07.03.1996 – VII R 61, 62/95
- BFH, 07.03.1995 – VII R 4/94Zitiert von 4
- BGH, 16.05.2000 – StbSt (R) 2/00
Zuletzt entschieden
- VG Halle, 01.07.2022 – 3 A 125/19Zitiert von 2
- BFH, 27.06.1994 – VII R 110/93Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 40a StBerG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
25.06.2021 Ausfertigung
§ 40a geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2154)
BGBl. 2021 I S. 2154
-
17.12.1997 Ausfertigung
§ 40a neu gefasst durch Artikel 2 Abs. 18 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I 3039)
BGBl. 1997 I S. 3039
-
24.06.1994 Ausfertigung
§ 40a eingefügt und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I 1387)
BGBl. 1994 I S. 1387
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.