Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 12
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/12#abs-1 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/12#abs-2 (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/12#abs-3 (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Wird zitiert von 16.787 Entscheidungen zu Art 12 GG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 30.06.2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 · WindSeeGZitiert von 136
- OVG Saarland, 05.07.2017 – 1 A 51/15Zitiert von 9
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 1067/20Rechtmäßigkeit der Schließung von Gaststätten durch die Corona-Verordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- BVerfG, 13.01.1987 – 2 BvR 209/84Verfassungsmäßigkeit der im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Möglichkeit der Verurteilung zu ArbeitsleistungenZitiert von 10
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 1079/20Infektionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Schließung von Parfümerien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 – 1 S 926/20Rechtmäßigkeit der Schließung von Fitnessstudios zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.09.2026 – VI ZR 402/24Persönlichkeitsrecht: Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Anfertigung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer prominenten Person durch einen Pressefotografen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Sachsen, 21.09.2026 – 2 B 264/26Zulassung zum lehramtlichen Vorbereitungsdienst; Rechtmäßigkeit der Rücknahme wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.