Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GG

Art 12

Stand: 10.06.2019

Bund15.782 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/12#abs-1 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/12#abs-2 (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/12#abs-3 (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Art 11 Art 12a