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Artikel 2 · BT-Drs. 13/341 · S. 52
Zu Artikel 2 (Änderungen weiterer Gesetze)
Zu Artikel 2 (Änderungen weiterer Gesetze) Zu Absatz 1 (§ 16 Abs. 3 VwVG) Die Änderung ergibt sich als Folge der Aufhebung des § 908 ZPO durch Artikel 1 Nr. 35 und der Übernahme dieser Bestimmung in § 901 ZPO durch Artikel 1 Nr. 32. Damit wird die Grundlage für den Erlaß eines Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/341 Haftbefehls durch das Verwaltungsgericht erhalten, der den Gläubiger, den Schuldner und den Grund der Verhaftung bezeichnet und dessen Zustellung vor seiner Vollziehung es nicht bedarf. Zu Absatz 2 (§ 1 Abs. 2 KO) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Änderung nach Artikel 1 Nr. 14. Zu Absatz 3 (§ 33 Abs. 3 Satz 5 FGG) Die Änderung ergibt sich als Folge der Aufhebung des § 908 ZPO durch Artikel 1 Nr. 35 und der Übernahme dieser Bestimmung in § 901 ZPO durch Artikel 1 Nr. 32. Aufgrund des danach entsprechend anzuwen- denden § 901 ZPO hat das Gericht, wenn die Heraus- gabeanordnung durch Haft vollzogen werden soll, einen Haftbefehl nach Maßgabe des § 901 ZPO i. d. F. des Entwurfs zu erlassen. § 909 Abs. 3 i. d. F. des Entwurfs ist auf den Vollzug der Zwangshaft im Rahmen des § 33 FGG nicht anwendbar. Zu Absatz 4 (§ 65 Abs. 5 GKG, Nummern 1149 und 1151 des Kostenverzeichnisses — Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 GKG) Zu den Nummern I und 2 (§ 65 Abs. 5 GKG und Nummer 1149 GKG-KV) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Neufassung des § 885 Abs. 4 ZPO durch Artikel 1 Nr. 27 Buch- stabe b. Zu Nummer 3 (Nummer 1151 GKG-KV) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die Änderung nach Artikel 1 Nr. 18. Zu Absatz 5 (§ 21 Abs. 4 und 5 und § 36 Abs. 1 Nr. 5 GVKostG) Zu Nummer 1 (§ 21 Abs. 4 und 5 GVKostG) Bei Buchstabe a handelt es sich um eine Folgeände- rung zu Artikel 1 Nr. 17 und 18. Durch Buchstabe b wird der Gebührentatbestand des §
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.722 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/341, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 275.814–286.536 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert ac4554bd7f4ad86c….
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