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Artikel 2 · BT-Drs. 13/341 · S. 52

Zu Artikel 2 (Änderungen weiterer Gesetze)

Zu Artikel 2 (Änderungen weiterer Gesetze)
Zu Absatz 1 (§ 16 Abs. 3 VwVG)
Die Änderung ergibt sich als Folge der Aufhebung des
§ 908 ZPO durch Artikel 1 Nr. 35 und der Übernahme
dieser Bestimmung in § 901 ZPO durch Artikel 1
Nr. 32. Damit wird die Grundlage für den Erlaß eines
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/341
Haftbefehls durch das Verwaltungsgericht erhalten,
der den Gläubiger, den Schuldner und den Grund der
Verhaftung bezeichnet und dessen Zustellung vor
seiner Vollziehung es nicht bedarf.
Zu Absatz 2 (§ 1 Abs. 2 KO)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an
die Änderung nach Artikel 1 Nr. 14.
Zu Absatz 3 (§ 33 Abs. 3 Satz 5 FGG)
Die Änderung ergibt sich als Folge der Aufhebung des
§ 908 ZPO durch Artikel 1 Nr. 35 und der Übernahme
dieser Bestimmung in § 901 ZPO durch Artikel 1
Nr. 32. Aufgrund des danach entsprechend anzuwen-
denden § 901 ZPO hat das Gericht, wenn die Heraus-
gabeanordnung durch Haft vollzogen werden soll,
einen Haftbefehl nach Maßgabe des § 901 ZPO i. d. F.
des Entwurfs zu erlassen. § 909 Abs. 3 i. d. F. des
Entwurfs ist auf den Vollzug der Zwangshaft im
Rahmen des § 33 FGG nicht anwendbar.
Zu Absatz 4 (§ 65 Abs. 5 GKG, Nummern 1149 und
1151 des Kostenverzeichnisses —
Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 GKG)
Zu den Nummern I und 2 (§ 65 Abs. 5 GKG und
Nummer 1149 GKG-KV)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Neufassung
des § 885 Abs. 4 ZPO durch Artikel 1 Nr. 27 Buch-
stabe b.
Zu Nummer 3 (Nummer 1151 GKG-KV)
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an
die Änderung nach Artikel 1 Nr. 18.
Zu Absatz 5 (§ 21 Abs. 4 und 5 und § 36 Abs. 1
Nr. 5 GVKostG)
Zu Nummer 1 (§ 21 Abs. 4 und 5 GVKostG)
Bei Buchstabe a handelt es sich um eine Folgeände-
rung zu Artikel 1 Nr. 17 und 18.
Durch Buchstabe b wird der Gebührentatbestand des
§

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.722 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/341, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 275.814–286.536 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert ac4554bd7f4ad86c….

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