Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 14 (weggefallen)
Stand: 01.07.2025
Für § 14 StBVV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 14 StBVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 06.11.2001 – I-23 U 27/01
- OLG Köln, 22.04.1993 – 1 U 63/92
- OLG Düsseldorf, 10.07.2009 – I-23 U 119/08
- LG Essen, 30.11.2000 – 6 O 399/00Zitiert von 1
- OLG Hamm, 26.11.2013 – 25 U 5/13Zitiert von 6
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 – 23 U 21/01Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LG Duisburg, 05.09.2024 – 4 O 384/16
- LG Bochum, 22.09.2023 – 4 O 40/23
- LG Düsseldorf, 24.06.2021 – 1 O 35/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 StBVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.07.2025 in Kraft
§ 14 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. März 2025 (BGBl. I Nr. 105)
BGBl. 2025 I Nr. 105
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12.07.2017 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (BGBl. I 2360)
BGBl. 2017 I S. 2360
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13.12.2006 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2878 463)
BGBl. 2006 I S. 2878
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.