Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 9 Öffentliche Ausschreibung
Stand: 10.06.2019
Die zuständige Behörde hat die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger öffentlich auszuschreiben. Sie kann
Im Falle der Ausschreibung des Statusamtes nach Satz 2 Nummer 2 weist die zuständige Behörde dem ausgewählten Bewerber einen Bezirk zu.
Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 9 SchfHwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stade, 15.07.2015 – 6 A 975/14
- VG Stade, 12.11.2014 – 6 A 2792/13Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 14.09.2016 – 8 LC 160/15Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 02.03.2011 – 3 L 2281/10Zitiert von 3
- VG Weimar, 21.03.2017 – 8 K 879/16 We
- VG Münster, 10.01.2011 – 9 L 584/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 09.12.2024 – 3 K 414/24Zitiert von 2
- OVG NRW, 29.10.2024 – 4 B 326/24Zitiert von 1
- OVG NRW, 29.10.2024 – 4 B 125/24Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 SchfHwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.07.2017 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2495)
BGBl. 2017 I S. 2495
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11.07.2011 Ausfertigung
§ 9 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I 1341)
BGBl. 2011 I S. 1341
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