Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SchV · GV. NRW. S. 816

Verordnung über die Schiedsstellen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -

18 Normen · Ausgangsfassung vom 14.06.1994 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 11 — Entscheidungen der Schiedsstelle1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Bildung der Schiedsstellen
  3. § 2 Zusammensetzung der Schiedsstellen
  4. § 3 Bestellung
  5. § 4 Amtsdauer
  6. § 5 Abberufung und Niederlegung
  7. § 6 Amtsführung, Sitzungsteilnahme
  8. § 7 Einleitung des Schiedsverfahrens
  9. § 8 Einladung, Auskunftspflicht
  10. § 9 Verfahren
  11. § 10 Beschlußfähigkeit
  12. § 11 Entscheidungen der Schiedsstelle
  13. § 12 Verfahrensgebühr
  14. § 13 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  15. § 14 Entschädigung der Mitglieder
  16. § 15 Kostenverteilung
  17. § 16 Geschäftsordnung
  18. § 17 Übergangsvorschrift
  19. § 18 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    21.07.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.07.2018, Artikel 7

    GV. NRW. S. 414

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.01.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 16.12.2004, Artikel 3

    GV. NRW. S. 816

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).