Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SchV · GV. NRW. S. 816
Verordnung über die Schiedsstellen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -
18 Normen · Ausgangsfassung vom 14.06.1994 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 11 — Entscheidungen der Schiedsstelle | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Bildung der Schiedsstellen
- § 2 Zusammensetzung der Schiedsstellen
- § 3 Bestellung
- § 4 Amtsdauer
- § 5 Abberufung und Niederlegung
- § 6 Amtsführung, Sitzungsteilnahme
- § 7 Einleitung des Schiedsverfahrens
- § 8 Einladung, Auskunftspflicht
- § 9 Verfahren
- § 10 Beschlußfähigkeit
- § 11 Entscheidungen der Schiedsstelle
- § 12 Verfahrensgebühr
- § 13 Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- § 14 Entschädigung der Mitglieder
- § 15 Kostenverteilung
- § 16 Geschäftsordnung
- § 17 Übergangsvorschrift
- § 18 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
21.07.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.07.2018, Artikel 7
GV. NRW. S. 414
-
Historischer Änderungsnachweis
01.01.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 16.12.2004, Artikel 3
GV. NRW. S. 816
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).