Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 78
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/78#abs-1 (1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Eines Vorverfahrens bedarf es nicht, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/78#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/78#abs-3 (3) Für die Verpflichtungsklage gilt Absatz 1 entsprechend, wenn der Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts abgelehnt worden ist.
Wird zitiert von 978 Entscheidungen zu § 78 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 18.03.1999 – B 12 KR 8/98 RFamilienversicherung: Klagebefugnis des Familienangehörigen; Durchführung eines eigenen Vorverfahrens bei Ablehnungsbescheid an den Stammversicherten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BSG, 21.10.1998 – B 9 V 7/98 RZitiert von 7
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 – L 2 R 494/13Zitiert von 5
- BSG, 13.12.2000 – B 6 KA 3/00 RZitiert von 2
- BSG, 13.05.2015 – B 6 KA 20/14 RKrankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines sozialpädiatrischen Zentrums durch Schiedsstelle - Angelegenheit des Vertragsarztrechts - Festsetzung durch Schiedsstelle - Verwaltungsakt - Vorverfahren - Schiedsstellenentscheidung - gerichtliche KontrolleZitiert von 33
- SG Karlsruhe, 04.11.2013 – S 1 SO 2637/13
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 25.06.2026 – L 9 SO 341/24 KL
- BSG, 11.06.2026 – B 2 U 1/26 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei Verfahrensmängeln - gerichtliche Hinweispflicht - rechtliches Gehör - Vorverfahren - Auslegung des Streitgegenstandes
- SG Gelsenkirchen, 01.06.2026 – S 2 SO 165/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 78 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 78 geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848 319)
BGBl. 2003 I S. 2848
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23.03.2002 Ausfertigung
§ 78 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. März 2002 (BGBl. I 1130)
BGBl. 2002 I S. 1130
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 78 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
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