Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 77
Stand: 10.06.2019
Wird der gegen einen Verwaltungsakt gegebene Rechtsbehelf nicht oder erfolglos eingelegt, so ist der Verwaltungsakt für die Beteiligten in der Sache bindend, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Wird zitiert von 1.519 Entscheidungen zu § 77 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 05.05.2022 – L 19 AS 1634/21Zitiert von 2
- BSG, 20.08.2019 – B 2 U 35/17 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen der Jagd gem § 123 Abs 1 SGB 7 - einheitliches Unternehmen - rechtswidriger Aufnahmebescheid: falsche Feststellung der Unternehmereigenschaft: jagdrechtlicher "Strohmann" - rechtswidrige Aufnahme zweier selbständiger Jagdreviere in das Kataster - einheitliche Schulungseinrichtung des BJV für Jäger - Grundlagenbescheid - keine Nichtigkeit - Bestandskraft - Folgebescheid - gestuftes Beitragsverfahren - (Dritt-)Bindungswirkung - effektiver Rechtsschutz - kein Rechtsmissbrauch - keine Inzidentprüfung)Zitiert von 18
- SG Dortmund, 08.04.2015 – S 35 AS 594/15 ER
- SG Karlsruhe, 07.12.2010 – S 13 AS 4114/09
- LSG Saarland, 09.05.2006 – L 9 AS 2/05Zitiert von 3
- BSG, 27.09.2023 – B 2 U 13/21 R(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren gem § 44 Abs 2 SGB 10 - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - keine Sperrwirkung eines rechtskräftigen Feststellungsurteils)Zitiert von 22
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.06.2026 – B 4 AS 10/25 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer - Rückausnahme bei fünfjährigem gewöhnlichem Aufenthalt - Gegenausnahme bei Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts - Auswirkung der Anfechtung und der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Anforderungen an die Wirksamkeit, Vollziehbarkeit und Bestandskraft der Verlustfeststellung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BSG, 03.06.2026 – B 11 AL 1/26 RArbeitslosengeld: Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung bei Verschweigen einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 28.05.2026 – L 7 AS 606/26 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 77 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 77 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.