Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 166 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 166 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 28.11.1967 – 1 BvR 515/63Pflicht zur Erschöpfung des Rechtswegs bei Versagung des Armenrechts durch Bundessozialgericht. Feststellung der Verfassungswidrigkeit bei Verstoß einer begünstigenden Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Nichtigkeitserklärung nicht möglich ist. Aufhebung der auf der verfassungswidrigen Regelung beruhenden Gerichtsentscheidung und Aussetzung des Verfahrens. Verfassungsmäßigkeit der Gewährung einer Beitragserstattung aus der Angestelltenrentenversicherung nur an die Witwe, nicht an die Waisen eines VersichertenZitiert von 22
- BSG, 20.01.2005 – B 3 KR 22/03 RZitiert von 12
- BVerfG, 22.01.1959 – 1 BvR 154/55Keine Anwaltsbeiordnung im Sozialgerichtsverfahren; Sozialpflicht des Staates (Art. 20 Abs. 1 GG). - "Herkunft" (Art. 3 Abs. 3 GG)Zitiert von 19
- BSG, 10.12.2014 – B 5 R 378/14 BSozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem Bundessozialgericht - kein Verstoß gegen Art 6 Europäische Menschenrechtskonvention - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 4
- BSG, 03.05.2011 – B 9 SB 21/11 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem Bundessozialgericht - Verfassungsmäßigkeit - kein Verstoß gegen Art 6 MRK)Zitiert von 1
- BSG, 17.03.2009 – B 14 AS 34/07 RZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- LSG Bayern, 24.01.2025 – L 2 U 178/24
- LSG Hessen, 20.06.2024 – L 1 VE 12/23Zitiert von 1
- LSG Hessen, 28.04.2011 – L 8 KR 313/08Gesetzliche Krankenversicherung - Kostenerstattung - Neue Behandlungsmethode - Ambulante transarterielle Chemoperfusion - Ermächtigter Krankenhausarzt - Privatärztliche Honorarvereinbarung - Vertragsärztliche Aufklärungspflichten - Schutzwürdiges Vertrauen des Versicherten - Voraussetzungen eines Systemversagens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 166 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.12.2007 Ausfertigung
§ 166 geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I 2840)
BGBl. 2007 I S. 2840
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 166 geändert durch Artikel 7 Abs. 10 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 358)
BGBl. 2007 I S. 358
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24.07.2003 Ausfertigung
§ 166 geändert und eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Juli 2003 (BGBl. I 1526)
BGBl. 2003 I S. 1526
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 166 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
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31.08.1998 Ausfertigung
§ 166 geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 31. August 1998 (BGBl. I 2600)
BGBl. 1998 I S. 2600
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.