Gesetze / Renten-Überleitungsgesetz
RÜG§ 42 Mehrere Renten wegen Todes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Nach Gewicht
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 49/98 RZitiert von 16
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 49/99 RZitiert von 11
- BVerfG, 13.06.2006 – 1 BvL 9/00Kein Schutz der durch das Fremdrentengesetz begründeten Rentenanwartschaften durch Art. 14 Abs. 1 GG; Notwendigkeit einer Übergangsregelung für rentennahe Jahrgänge bei der Reduzierung von Rentenansprüchen aus Gründen des VertrauensschutzesZitiert von 125
- BSG, 30.03.2004 – B 4 RA 24/02 RZitiert von 9
- BSG, 16.11.2000 – B 4 RA 3/00 RZitiert von 17
- BSG, 15.06.2023 – B 5 R 217/22 B(Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des § 256a Abs 4 SGB 6)Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BSG, 15.06.2023 – B 5 R 67/23 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Kostenentscheidung - grundsätzliche Bedeutung - Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen RentenversicherungZitiert von 1
- BSG, 09.10.2012 – B 5 RS 5/12 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - DDR-Planwirtschaft - VEB Rohrleitungsbau AscherslebenZitiert von 21
- BSG, 09.10.2012 – B 5 RS 5/11 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - VEB Starkstromanlagenbau Cottbus/VEB Automatisierungsanlagen CottbusZitiert von 16
25 Entscheidungen zu § 42 RÜG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42 RÜG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Besteht aus der Versicherung eines Verstorbenen für mehrere Hinterbliebene Anspruch auf mehrere Renten wegen Todes, wird die Gesamthöhe der Renten auf die Rente des Verstorbenen einschließlich Zuschlag für Untertagetätigkeiten begrenzt. Die Renten wegen Todes werden proportional gekürzt, mindestens jedoch in Höhe der mit dem Faktor 1,4130 vervielfältigten Mindestrente geleistet.