Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 16/3655 · S. 95
Zu Artikel 12 (Änderung des Sozialgerichts-
Zu Artikel 12 (Änderung des Sozialgerichts- gesetzes) Artikel 12 übernimmt in Übereinstimmung mit den Regelun- gen für die übrigen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten die Neuregelung der Vertretungsbefugnis im Zivilprozess- recht für den Sozialgerichtsprozess. Zu Nummer 1 (Änderung von § 63) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Änderung von § 73 SGG. Zu Nummer 2 (Änderung von § 71) Die Streichung der Rechtsfigur des „besonders Beauftrag- ten“, die nur im Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren, nicht dagegen in den Verfahrensordnungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit besteht, dient der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen und zu- gleich der Klärung der Voraussetzungen, unter denen eine Prozessvertretung zulässig ist. Ein Bedürfnis dafür, für die Vertretung von juristischen Personen, Vereinigungen und Behörden im Sozialgerichtsprozess neben den Vorschriften über die gesetzliche Vertretung und den in § 73 abschließend geregelten Vorschriften über die Prozessvertretung eine wei- tere Vertretungsmöglichkeit in Form des „besonders Beauf- tragten“ vorzusehen, besteht nicht. Auch beim Handeln des „besonders Beauftragten“ handelt es sich um einen Fall der gewillkürten Stellvertretung im Prozess, für die § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 eine klare und ausreichende Grundlage darstellt. Zugleich wird geklärt, dass die Vorschriften über den Nachweis der Bevollmächtigung auch für Behördenvertreter gelten. Zu Nummer 3 (Änderung von § 73) Die vollständige Neufassung der Vorschrift dient der Anpas- sung der Verfahrensordnungen im Bereich der Prozessver- tretung und -vollmacht. Zu Absatz 1 Absatz 1 entspricht § 79 Abs. 1 ZPO und den gleichlauten- den Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen. Zu Absatz 2 Die Struktur des neuen Absatzes 2 entspricht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.912 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3655, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 550.605–561.517 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 9fb3461715b3a9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP