Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 16/513 · S. 19
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten) Für das Inkrafttreten der Änderungen ist eine Frist vor- gesehen, um erforderliche organisatorische Vorbereitungen treffen zu können. Da bis auf die Vereidigung und Erteilung der in Artikel 1 Nr. 21 des Entwurfs (§ 31 BRAO-E) vor- gesehenen Bescheinigungen die im Zusammenhang mit der Zulassung stehenden Aufgaben und Befugnisse bereits jetzt von den Rechtsanwaltskammern wahrgenommen werden, erscheint der Zeitraum bis zum Beginn des dritten Kalen- dermonats vom Zeitpunkt der Verkündung an hierfür aus- reichend. Drucksache 16/513 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung begrüßt den Gesetzentwurf des Bun- desrates. Sie unterstützt die Kernanliegen der gesetzlichen Übertragung der Zulassungsaufgaben auf die Rechts- anwaltskammern, der Aufgabe der Lokalisierung und der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Begrüßt wird namentlich die vorgeschla- gene Aufhebung des Zweigstellenverbots. Damit wird eine Beschränkung beseitigt, die einer dienstleistungsorientier- ten Anwaltstätigkeit entgegenstehen kann. Die Aufhebung des Verbots ist auch deshalb angezeigt, weil das Verbot ge- meinschaftsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe e des Vorschlags für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Bundesratsdrucksache 128/04, S. 58). Die Bundesregierung stimmt den vorgeschlagenen Ge- setzesänderungen zu, soweit sich nicht aus den folgenden Bemerkungen Einschränkungen ergeben. Im weiteren Ver- fahren sollten auch parallele Vorschriften in der Patent- anwaltsordnung angepasst werden; so sollte z. B. auch das Zweigstellenverbot gemäß § 28 der Patentanwaltsordnung (PatAnw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.822 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/513, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.302–82.124 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 62285189826c7312….
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