Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 7 · BT-Drs. 16/513 · S. 19

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Für das Inkrafttreten der Änderungen ist eine Frist vor-
gesehen, um erforderliche organisatorische Vorbereitungen
treffen zu können. Da bis auf die Vereidigung und Erteilung
der in Artikel 1 Nr. 21 des Entwurfs (§ 31 BRAO-E) vor-
gesehenen Bescheinigungen die im Zusammenhang mit der
Zulassung stehenden Aufgaben und Befugnisse bereits jetzt
von den Rechtsanwaltskammern wahrgenommen werden,
erscheint der Zeitraum bis zum Beginn des dritten Kalen-
dermonats vom Zeitpunkt der Verkündung an hierfür aus-
reichend.
Drucksache 16/513 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Bundesregierung begrüßt den Gesetzentwurf des Bun-
desrates. Sie unterstützt die Kernanliegen der gesetzlichen
Übertragung der Zulassungsaufgaben auf die Rechts-
anwaltskammern, der Aufgabe der Lokalisierung und der
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Auskunft über die
Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten. Begrüßt wird namentlich die vorgeschla-
gene Aufhebung des Zweigstellenverbots. Damit wird eine
Beschränkung beseitigt, die einer dienstleistungsorientier-
ten Anwaltstätigkeit entgegenstehen kann. Die Aufhebung
des Verbots ist auch deshalb angezeigt, weil das Verbot ge-
meinschaftsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Artikel 15
Abs. 2 Buchstabe e des Vorschlags für eine Richtlinie über
Dienstleistungen im Binnenmarkt, Bundesratsdrucksache
128/04, S. 58).
Die Bundesregierung stimmt den vorgeschlagenen Ge-
setzesänderungen zu, soweit sich nicht aus den folgenden
Bemerkungen Einschränkungen ergeben. Im weiteren Ver-
fahren sollten auch parallele Vorschriften in der Patent-
anwaltsordnung angepasst werden; so sollte z. B. auch das
Zweigstellenverbot gemäß § 28 der Patentanwaltsordnung
(PatAnw

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.822 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/513 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/513, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 80.302–82.124 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 62285189826c7312….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP